7. Beförderungsausschluss:
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Dies gilt besonders für Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen und Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. Die Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit gewährleistet ist und wie es die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder Fahrauftraggeber zu ersetzen. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. |