Allgemeine Geschäftsbedingungen:  
   
1. Geltungsbereich  
2. Vertragsabschluss/ Auftragserteilung  
3. Leistungen  
4. Preisangaben  
5. Zahlungsbedingungen  
6. Stornobedingungen  
7. Beförderungsauschluss  
8. Schadenanzeigen und Verjährung  
9. Haftung  
10. Fahrzeugklassen  
 

8. Schadenanzeigen und Verjährung:
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese innerhalb 5 Tagen nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Danach erlischt jeglicher Anspruch. Im übrigen verjähren Ansprüche gegen LSM 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt nur bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

     
     
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