| 8. Schadenanzeigen und Verjährung |
|
8. Schadenanzeigen und Verjährung:
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese innerhalb 5 Tagen nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Danach erlischt jeglicher Anspruch. Im übrigen verjähren Ansprüche gegen LSM 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt nur bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. |